Verträge, Marktrollen, Datenschutz und regulatorische Pflichten in Prozessen verankern – und die Gremien-Governance, mit der Vorstand und Aufsichtsrat große Vorhaben steuern.
Neue Pflichten aus EnWG, DSGVO und EU-Recht, Vertragslandschaften in Bewegung und Gesellschafter, die wissen wollen, wer was entscheidet – Recht, Compliance und Governance müssen in den Prozessen ankommen, nicht nur im Gutachten.
Lieferantenanzeige nach § 5 EnWG, Marktrollen, Informationspflichten, DSGVO im Massenkundengeschäft: Die Pflichten sind bekannt – die Umsetzung in Prozessen, Verantwortlichkeiten und Nachweisen fehlt oft.
Fusionen und Tochtergründungen bringen eine Vielzahl von Verträgen in Bewegung – Lieferanten, Netznutzung, Konzessionen, Dienstleister. Übergang, Kündigung und Neuabschluss müssen zum Stichtag geordnet sein.
Kommunale Gesellschafter, Aufsichtsräte und Beteiligungsmanagement erwarten ein Programm- und Risikoreporting, das ohne Nacharbeit gremientauglich ist – mit Steuerkreisen, Eskalationswegen und Entscheidungsvorlagen. Tochtergesellschaften und Fusionen verschieben dabei Zuständigkeiten und Kontrollen.
Wir bringen rechtliche und regulatorische Anforderungen in die Prozesse: Vertragspakete in Fusion und Neugründung steuern wir als Teil des Programms, Marktrollen und Anzeigepflichten planen wir zum Stichtag mit ein, Datenschutzanforderungen verankern wir in den betroffenen Vertriebs- und Serviceprozessen – bis zur Übergabe in den Regelbetrieb.
Auf der Governance-Seite bauen wir die Strukturen, mit denen Vorstände große Vorhaben führen: Steuerkreise und Eskalationswege, Vorstands- und Aufsichtsratsvorlagen, Risikoregister und Nutzen-Nachverfolgung je Programm.
Zuletzt haben wir das bei der Neugründung einer EVU-Tochter (Marktrolle Lieferant, Vertragswerk zum Stichtag), in der zweistufigen Stadtwerke-Fusion (Vertragslandschaft, Gremienvorlagen, Synergie-Tracking) und in der DSGVO-Umsetzung im B2C-Vertrieb eines Energiekonzerns getan.
Abgrenzung: Rechtsberatung leisten wir nicht – wir arbeiten mit Ihrer Rechtsabteilung und externen Kanzleien zusammen. Risikomodelle für den Energiehandel und die fachliche Konzeption eines internen Kontrollsystems entwerfen wir nicht selbst; wir steuern die Vorhaben, in denen sie entstehen.
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Drei Beispiele aus unserer Arbeit – anonymisiert, mit unserer Rolle und, wo belegbar, Zahlen.
Wir übersetzen rechtliche und regulatorische Anforderungen in Prozesse, Verantwortlichkeiten und Nachweise – und richten das Reporting ein, mit dem Vorstand und Aufsichtsrat Ihre Vorhaben führen.
Erstgespräch anfragenIhr Ansprechpartner: Michael Borchardt, Geschäftsführer. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie eine Einschätzung und einen Vorschlag zum Einstieg.